VERMIETUNGSBEDINGUNGEN
Verwender: MVS24 GmbH, Oskar-Maria-Graf-Weg 5, 84489 Burghausen
1. GEGENSTAND
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma MVS24 GmbH (im Folgenden „MVS24“ genannt) regeln die Zusammenarbeit mit Vertragspartnern (im Folgenden „VP“ genannt), welche über MVS24 Wohnungen und Räumlichkeiten (im Folgenden „Objekte“ genannt) anmieten.
1.2 Der VP erkennt bei Vertragsabschluss die AGB in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Version als verbindlich an.
2. ZAHLUNGEN / FRISTEN
Die Zahlung der vertragsgegenständlichen Miete ist im Voraus zu entrichten. MVS24 stellt VP, sofern nichts anderes vereinbart ist, wöchentliche Rechnungen aus, welche sodann binnen sieben Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig sind. Für den Fall, dass die Zahlung des Mietzinses verspätet erfolgt, ist der VP verpflichtet, für den Zeitraum des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 6,5 % an MVS24 zu entrichten. Hinsichtlich der Berechnung der Mietkosten wird vereinbart, dass jeder Monat mit mindestens 30 Tagen abgerechnet wird.
3. HAFTUNG
3.1 Der VP und seine Angestellten bzw. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich sowohl an die in Deutschland, als auch an die in ihrem Herkunftsland geltenden Gesetze zu halten.
3.2 Für Schäden, welche an den vermittelten Objekten vorsätzlich oder fahrlässig durch Angestellte bzw. Arbeitnehmer des VP verursacht werden, haftet der VP vollumfänglich. Dies gilt auch für rechtswidrige Internetnutzung durch die vorgenannten Personen.
4. KÜNDIGUNG / VERTRAGSAUFLÖSUNG
4.1 Bei kriminellen Handlungen sowohl des VP als auch seiner Angestellten bzw. Arbeitnehmer besteht ein außerordentliches und fristloses Kündigungsrecht seitens der MVS24.
4.2 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich (Brief, Telefax) zu erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung, kann MVS24 bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt das vereinbarte Vertragsentgelt beanspruchen.
4.3 Ist eine kalendermäßig bestimmte Vertragsdauer nicht geregelt, richten sich die Kündigungsfristen nach § 580a BGB. Im Falle einer Miete nach Wochen ist die Kündigung spätestens am 1. Werktag einer Woche zum Ablauf des folgenden Sonnabends möglich, wenn die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats. Im Übrigen ist der VP verpflichtet, die Tatsache, dass ein Objekt nicht mehr benötigt wird, der MVS24 umgehend und rechtzeitig mitzuteilen. Eine rückwirkende Abmeldung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4.4 Bei Stornierungen bzw. bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den VP, sind der MVS24 die hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
5. INHALT UND UMFANG DES VERTRAGES
5.1 Die Anmietung von Objekten erfolgt ausschließlich entweder in Wochen- oder in Monatsabschnitten. Ein Herunterrechnen auf einzelne Tage ist unzulässig, außer es wurde von vornherein ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.2 Sämtliche Buchungen des VP erfolgen verbindlich und lösen die gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen aus.
5.3 Für den Fall, dass ohne Verschulden von MVS24 ein Objekt nicht/nicht mehr zur Verfügung steht bzw. nicht zur Anmietung geeignet ist, ist MVS24 berechtigt, ein Ersatzquartier in vergleichbarer Größe/Ausstattung und Lage zur Verfügung zu stellen.
5.4 Jeglicher Geschäftskontakt erfolgt ausschließlich über ausdrücklich im Vorfeld zu bestimmende Bevollmächtigte des VP.
5.5 Es ist dem VP grundsätzlich während laufender Geschäftsbeziehungen und bis zu einem Zeitpunkt von 6 Monaten nach Beendigung des letzten Mietverhältnisses untersagt, mit Geschäftspartnern der MVS24 in geschäftlichen Kontakt zu treten, wenn dadurch eine Dienstleistung der MVS24 umgangen wird. Auch ist eine Weitergabe von Daten dieser Geschäftspartner durch den VP unzulässig. Bei einer Zuwiderhandlung kann eine Vertragsstrafe durch die MVS24 nach billigem Ermessen festgesetzt werden.
6. ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
6.1 Für die Ausführung und Abwicklung der Verträge zwischen dem VP und der MVS24 gilt das deutsche Recht als vereinbart.
6.2 Als Gerichtsstand wird das örtlich zuständige Gericht für den Firmensitz der MVS24 vereinbart.
6.3 Die vorstehenden Absätze gelten unabhängig vom Standort des Mietobjektes, auch wenn sich dieses nicht in der BRD befinden sollte.